Fachanwältin für Familienrecht
Frau Marian Kinder – verheiratet, zwei Kinder – ist nach Studium und Referendariat in Berlin seit 1998 als Rechtsanwältin tätig.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:
Familienrecht / Internationales Familienrecht
Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis
Trennung, Ehescheidung
Unterhalt, Güterrecht
Sorge- und Umgangsrecht auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte
Lebenspartnerschaftsrecht
Ausländer- und Asylrecht
Einreise und Aufenthalt
Familiennachzug
Ausländerrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung
Eigenständiges Aufenthaltsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung, Abstammung
Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei oft das Zusammenspiel der genannten Rechtsgebiete bei der Betreuung von Mandaten mit Auslandsberührung sowie der Beratung und Vertretung binationaler Familien und Partnerschaften.
Frau Kinder berät Sie auch in englischer Sprache. Sie ist vertretungsberechtigt an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet.
Frau Kinder ist Mitglied bei dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften und dort auch beratend tätig. Außerdem ist sie Mitglied des Berliner Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsverein.

kanzlei-kinder.com